Diese Bedingungen werden zur Anwendung seit dem 1. Januar 2003 empfohlen vom Bundesverband der Deutschen Industrie, Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels, Bundesverband Spedition und Logistik, Deutschen Industrie- und Handelskammertag, Hauptverband des Deutschen Einzelhandels.
Deshalb arbeiten wir ausschließlich auf Grundlage der ADSp in der jeweils gültigen Fassung. Diese beschränken die Haftung für Güterschäden nach § 431 HGB für Schäden in speditionellem Gewahrsam auf 5 EUR / kg; bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung auf 2 SZR/kg sowie darüber hinaus je Schadenfall bzw. Ereignis auf 1 MIO. EUR oder 2 SZR/kg, je nachdem welcher Betrag höher ist. Ziffer 27 ADSp gilt nicht als Vereinbarung anderer Haftungshöchstbeträge im Sinne von Art. 25 Montrealer Übereinkommen.